Aktuelles

Ausnahmen von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus

Liebe Besucher*innen,

nach erneutem Beschluss der Landesregierung gibt es weitere Ausnahmen von der zusätzlichen Testpflicht bei der 2G-Plus Regel. Nicht nur Personen, die bereits eine Auffrisch-Impfung (Booster) erhalten haben, sind von der zusätzlichen Testpflicht für einen Veranstaltungsbesuch ausgenommen, sondern auch Personen, deren vollständige Immunisierung oder Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegen (Quelle: Sozialministerium).

Sobald es wieder Neuerungen gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle.

Ihr Renitenz-Team

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